Erstantrag Soziale Sicherung 

Antrag auf Grundsicherungsleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen

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Herzlich Willkommen zum Online-Service - "Erstantrag Soziale Sicherung"

Mit diesem Online-Formular können Sie einen Antrag auf Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen stellen.

 

Am Ende des Formulars werden Sie die Möglichkeit haben, ergänzende Nachweise hochzuladen. Angenommen werden Dateien des Typs .pdf, .docx, .jpg, .gif, .png und .bmp bis 10 MB.

 

Sollten Sie Probleme bei der Nutzung des Services haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail (Adresse siehe Impressum), damit wir evtl. Fehler schnellstmöglich beseitigen können.

 

Hinweis - Landkreis Offenbach:

Bitte beachten Sie, dass Anträge für den Landkreis Offenbach von uns nicht bearbeitet werden können. Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt des Kreis Offenbachs (zuständig zBsp. für Mühlheim, Rodgau, Obertshausen...).

Datenschutzhinweise

Hinweis:

 

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "Weiter" willigen Sie ein, dass die von Ihnen auf den Folgeseiten angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit über die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten widerrufen.


Angaben zu meiner Person

Sollten Sie lediglich den Antrag im Nahmen de*r hilfesuchenden Person übermitteln wollen, können Sie dies in den nachfolgenden Schritten tun.

 

Für eine evtl. weitere Kommunikation weisen wir jedoch darauf hin, dass wir personenbezogene Daten nur dann mit Ihnen austauschen dürfen, wenn eine entsprechende Vollmacht de*r Hilfesuchenden, ein Nachweis über eine bestehende Vormundschaft oder eine gesetzlich bestellte Betreuung (mit passender Vollmacht) vorliegen.

 

 

Persönliche Daten

Angaben zur ersten Person (Haushaltsvorstand)

Hinweis: Der Haushaltsvorstand ist die Person, die den Antrag für seine Angehörigen und sich selbst einreicht, an den i.d.R. die Leistungen der Familie ausgezahlt und diejenigen Schreiben gerichtet werden, die alle Personen der Familie betreffen.

Fragen zum Asylverfahren und ausländischen Titeln
Kranken- und Rentenversicherung der ersten Person

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Daten gesetzliche Versicherung
Daten private Versicherung
Gesundheitliche Situation der ersten Person

Einwilligungserklärung:

 

 

Mit einem Klick auf "Ja" willigen Sie ein, dass Ihre nachfolgend angegebenen Gesundheitsdaten (Vorliegen einer Schwerbehinderung, Merkzeichen, Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Aufenthalt in stationärer Einrichtung) zur Erstellung der Antragsdatei und zur Übermittlung an Sie bzw. die für Ihren Antrag zuständige Stelle verarbeitet werden. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit wiederrufbar. 

 

Senden Sie hierfür eine E-Mail an sozialamt@offenbach.de.

 

Bitte beachten Sie, dass sich die zuständige Stelle bei einer fehlenden Einwilligung nachträglich an Sie wendet, um Ihrer Erwerbsfähigkeit festzustellen.

Die Frage dient der Klärung, welcher Leistungsträger für die Auszahlung von Leistungen zuständig ist.

 

Auch wenn Sie nach eigener oder ärztlicher Einschätzung nicht in der Lage sind, mindestens 15 Stunden/Woche zu arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII erst dann vor, wenn die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit ebenfalls festgestellt hat.

Schule, Ausbildung, Studium
Ansprüche bei anderen Leistungsträgern
Einkünfte der ersten Person

Einkünfte sind alle Einnahmen in Geldeswert, unabhängig von deren Quelle.

 

Bitte geben Sie sämtliche Leistungen und Einkünfte an, die für die Person anfallen. Ob ein Einkommen zu berücksichtigen ist bzw. welche Freibeträge abzuziehen sind, wird im Rahmen der Antragsbearbeitung geklärt.

Hinweis: Bitte geben Sie Leistungen, wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss immer bei der Person an, für die die Leistung gezahlt wird. 

 

Beispiel: Das Kindergeld wird an einen Elternteil gezahlt, wird aber für das Kind David berechnet. Daher ist es als Einnahme bei David anzugeben.

Erstes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Zweites Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Drittes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Viertes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Fünftes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Werbungskosten
Einsatzort
Bankverbindung für die Auszahlung der Leistung
Wohnanschrift
Hinweis Landkreis Offenbach

Bitte beachten Sie, dass Anträge außerhalb der Stadt Offenbach von uns nicht bearbeitet werden. Wir leiten Ihren Antrag entsprechend weiter. 

Um jedoch einen schnellen und reibungslosen Vorgang zu gewährleisten, würden wir Sie bitten den Antrag direkt beim Sozialamt des Landkreises zu stellen.


Versteckte Workflowfelder

Weitere Personen

Gemeint sind an dieser Stelle die folgenden Angehörigen

 

  • Ihr*e Partner*in (unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht)
  • Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Ihre Eltern soweit Sie selbst unter 25 sind und mit Ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben

 

Weitere im Haushalt lebende Personen, die nicht unter die o.g. Auflistung fallen, sind stattdessen auf der Folgeseite bei den Unterkunftskosten anzugeben.

Angaben zu*r Angehörigen

Bitte geben Sie die Veränderung für jede Person gesondert ein. Sie können mit dem

 Symbol am Ende der Seite Felder für weitere Familienmitglieder generieren.

Personendaten
Fragen zum Asylverfahren und ausländischen Titeln
Kranken- und Rentenversicherung

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Daten gesetzliche Versicherung
Daten private Versicherung
Gesundheitliche Situation de*r Angehörigen

Einwilligungserklärung:

 

 

Mit einem Klick auf "Ja" willigen Sie ein, dass Ihre nachfolgend angegebenen Gesundheitsdaten (Vorliegen einer Schwerbehinderung, Merkzeichen, Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Aufenthalt in stationärer Einrichtung) zur Erstellung der Antragsdatei und zur Übermittlung an Sie bzw. die für Ihren Antrag zuständige Stelle verarbeitet werden. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit wiederrufbar. 

 

Senden Sie hierfür eine E-Mail an sozialamt@offenbach.de.

 

Bitte beachten Sie, dass sich die zuständige Stelle bei einer fehlenden Einwilligung nachträglich an Sie wendet, um Ihrer Erwerbsfähigkeit festzustellen.

Die Frage dient der Klärung, welcher Leistungsträger für die Auszahlung von Leistungen zuständig ist.

 

Auch wenn Sie nach eigener oder ärztlicher Einschätzung nicht in der Lage sind, mindestens 15 Stunden/Woche zu arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII erst dann vor, wenn die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit ebenfalls festgestellt hat.

Schule, Ausbildung, Studium
Ansprüche bei anderen Leistungsträgern
Einkünfte dieser Person

Einkünfte sind alle Einnahmen in Geldeswert, unabhängig von deren Quelle.

 

Bitte geben Sie sämtliche Leistungen und Einkünfte an, die für die Person anfallen. Ob ein Einkommen zu berücksichtigen ist bzw. welche Freibeträge abzuziehen sind, wird im Rahmen der Antragsbearbeitung geklärt.

Hinweis: Bitte geben Sie Leistungen, wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss immer bei der Person an, für die die Leistung gezahlt wird. 

 

Beispiel: Das Kindergeld wird an einen Elternteil gezahlt, wird aber für das Kind David berechnet. Daher ist es als Einnahme bei David anzugeben.

Erstes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Zweites Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Drittes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Viertes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Fünftes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Werbungskosten
Einsatzort

Bitte geben Sie die Veränderung für jede Person gesondert ein. Sie können mit dem

 Symbol am Ende der Seite Felder für weitere Familienmitglieder generieren.


Versteckte Workflowfelder

Kosten der Unterkunft

Angaben zur Mietwohnung

Bitte beachten Sie, dass der Privatstrom pauschal berücksichtigt wird und daher nicht mit aufzuführen ist. Die Heizkosten werden weiter unten abgefragt.

Angaben zu*r Vermieter*in
Angaben zum Wohneigentum
Darlehensbelastung (Hauslast)

Bitte geben Sie hier die Zusammensetzung aller bestehenden Darlehen an. Über das Plus können Sie weitere Felder ergänzen, sollten Sie über mehr als ein Darlehen verfügen. 

 

Ihr monatlich zu zahlender Abtrag setzt sich aus einem Schuldzinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen. Beide zusammen ergeben die monatlich an die Bank zu zahlende Rate. Bitte geben Sie beide Beträge gesondert an.

 

Tipp: Viele Banken geben Tilgungs- und Schuldzinsanteil im Verwendungszweck des Bankeinzugs an. Sollte dies bei Ihnen nicht so sein, können Sie beides dem letzten Jahreskontoauszug entnehmen.

Nebenkosten (ohne Heizkosten)

Die Heizkosten werden weiter unten abgefragt. Bitte machen Sie hier nur Angaben zu den zusätzlich entstehenden (sonstigen) Nebenkosten.

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Nebenkosten anzugeben, die sich bisher nicht wiedergefunden haben. Über das Plus können Sie weitere Felder anlegen, um mehr Nebenkosztenarten anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass der Privatstrom pauschal berücksichtigt wird und daher nicht mit aufzuführen ist. Die Heizkosten werden weiter unten abgefragt.

Angaben zur Art Ihrer Unterkunft

Bitte nutzen Sie das Plus, um uns die Zusammensetzung Ihrer monatlichen Wohnkosten möglichst detailliert darzustellen.

 

Sollten Sie nur den Gesamtbetrag und nicht dessen Zusammensetzung kennen reicht zunächst die Angabe dieses Betrags.

Angaben zur Heizung

Versteckte Workflow Felder

Vermögen

Bei der Prüfung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem  Sozialgesetzbuch XII muss das Vermögen unter bestimmten Freibeträgen liegen.

 

Mit Vermögen sind alle Besitztümer in Geld oder Geldeswert von Ihnen oder der mit Ihnen Leistungen beziehenden Familienmitglieder gemeint. Auch Schenkungen innerhalb der letzten Jahre können hierunter fallen.

 

Dies können zum Beispiel die Folgenden sein:

 

Bargeld, Tagesgeldkonten, Sparbücher, Sparbriefe, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, Schmuck, Lebensversicherungen, Immobilien, Schenkungen, Gutehaben im Ausland etc.

 

Bitte geben Sie Ihre Vermögenswerte in den nachfolgenden Feldern an. Ob diese zu berücksichtigen sind, wird im Zuge der Antragsbearbeitung geklärt.

 

Angaben zum Vermögen

Bitte wählen Sie alle auf Ihr Vermögen zutreffenden Rubriken aus. Sie haben danach die Möglichkeit in gesonderten Feldern die Details zu den verschiedenen Vermögenswerten zu erfassen.

Angaben zu Grundstücken und Wohneigentum

Bitte geben Sie hier die Grundstücke und das Wohneigentum der Familie an. Über das  

 Symbol können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Kraftfahrzeugen

Bitte geben Sie hier die Kraftfahrzeuge der Familie an. Über das    Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Konten und/oder Sparverträgen

Bitte geben Sie hier die die Konten und Sparverträge der Familie an. Über das   

 Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Sparbriefen oder Wertpapieren

Bitte geben Sie hier Sparbriefe und Wertpapiere der Familie an. Über das    Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Bausparverträgen

Bitte geben Sie hier die Bausparverträge der Familie an. Über das    Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu Versicherungen mit Rückzahlungswert

Geben Sie hier bitte nur Versicherungen an, die bei einer Kündigung einen Auszahlungsbetrag zur Folge hätten. 

 

Über das    Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Angaben zu sonstigen Vermögenswerten

Bitte geben Sie hier die sonstigen Vermögenswerte der Familie an. Über das    Symbol  können Sie weitere Felder generieren.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei positiven Beträgen um Vermögen handelt und die Angabe negativer Beträge nicht möglich ist!

Ergänzende Fragen

Dokumente

Upload erforderlicher Nachweise

Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, dass einige von Ihnen gemachte Angaben anhand von Nachweisen überprüft werden.

 

Nachfolgend sind die gängigen Unterlagen aufgeführt, die für das Antragsverfahren benötigt werden. 

 

Soweit diese auf Sie zutreffen und sie Ihnen in digitaler Form vorliegen, können Sie die Uploadfelder nutzen, um die Unterlagen zusammen mit dem Antrag zu übermitteln.

 

 

Nachweise Dritte

► Betreuer*innenausweis oder Bestellungsurkunde.

 

► Nachweis über die Vormundschaft.

 

Nachweise zu den Personen der Familie

► Ausweis oder Pass de*r Antragsteller*in und jedes angegebenen Familienmitgliedes.

 

► Geburtsurkunden aller angegebenen Kinder.

 

► Aufenthaltstitel jeder Person mit nichteuropäischer Staatsangehörigkeit.

 

► Heiratsurkunde.

 

► Scheidungsurteil.

 

► Mutterpass (Nachweis Entbindungstermin).

 

► Lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate für alle bestehenden Giro- und Guthabenkonten.

 

► Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung oder Schwerbehindertenausweis.

 

► Bescheid über die Annerkennung der Gleichstellung der Behinderung.

 

► Nachweis der Klinik/Einrichtung über Beginn und voraussichtliches Ende des stationären Aufenthaltes.

 

► Gutachten der Deutschen Rentenversicherung zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.

 

► Beitragsfestsetzung der Krankenkasse für alle privat oder freiwillig gesetzlich versicherten Personen.

 

Nachweise Miete

► Mietvertrag.

Nachweise Eigentum

► Letzter Jahresdarlehensauszug für alle bestehenden Haus-/Wohnungsdarlehen.

 

► Grundbuchauszug für das selbstbewohnte Eigentumshaus bzw. die Eigentumswohnung.

 

► Letzter Bescheid über die Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer.

 

► Letzter Abgabenbescheid für Wasser und Abwasser aus dem die aktuell zu zahlenden Beiträge hervorgehen (evtl. Mahnungen reichen nicht aus).

 

► Letzte Beitragsfestsetzung der bestehenden Wohngebäudeversicherung.

 

► Letzte Abgabenbescheid für die Müllgebühren, aus dem die aktuell zu zahlenden Müllgebühren hervorgehen.

 

► Rechnungen des Schornsteinfegers des aktuellen und des vergangen Jahres.

 

► Nachweise zu allen sonstigen Nebenkosten, die Sie im Bereich Kosten der Unterkunft angegeben haben.

 

Nachweise sonstige Wohnsituation

► Nachweise zu allen Ihnen entstehenden Nebenkosten (z.B. Rechnungen, Erklärung des Hauptmieters oder Wohnungsbesitzer zur Höhe der Kostenbeteiligung).

 

► Soweit vorliegend, ergänzende Nachweise zur Wohnungsart (z.B. Bescheid über die Unterbringung in einer Not- oder Gemeinschaftsunterkunft).

 

Nachweise Heizkosten

► Beitragsbescheid des Heizenergieversorgers aus dem die aktuell zu zahlenden Beiträge hervorgehen (evtl. Mahnungen reichen nicht aus).

 

Nachweise Einkommen

bei Bezug von Renten: Den Bewilligungsbescheid für die jeweilige Rente sowie die letzte Rentenanpassung (falls es bereits eine solche gab).

 

bei Bezug von Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kindergeld): Den Bewilligungsbescheid für die jeweilige Leistung sowie den letzten Änderungsbescheid (falls es bereits einen gab).

 

bei Lohn aus einem Arbeitsverhätnis oder eine Ausbildung: Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag und die letzten 3 Verdienstabrechnungen.

 

bei Selbständigen, Land- und Forstwirt*innen oder Gewerbetreibenden: Nachweise zum Gewinneinkommen, wie Gewinn- und Verlustrechnungen, letzter Steuerbescheid oder die ausgefüllte Anlage EKS.

 

bei sonstigen Einkünften: Kontoauszüge, auf denen der Zahlungseingang ersichtlich ist, sowie evtl. vorliegende, ergänzende Nachweise (z.B. Mietvertrag bei Mieteinnahmen)

 

Nachweise Werbungskosten

Bitte reichen Sie die Nachweise zu den Werbungskosten nur für die Personen der Familie ein, die über Einkommen verfügen.

► Letzter Beitragsbescheid für die KFZ-Haftpflichtversicherung.

 

► Letzte Jahresmeldung für evtl. bestehende Riester-Renten soweit vorhanden.

 

► Bereits erworbene Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr die für den Arbeitsweg einer laufenden Beschäftigung gekauft wurden.

 

► Evtl. weitere Nachweise zu Werbungskosten, die im Zuge der Einkommenserzielung anfallen (z.B. Rechnung über den Kauf von notwendiger Arbeitsschutzkleidung, die nicht gestellt wird).

 

 

 

Nachweise Vermögen

► Grundbuchauszüge für alle angegebenen nicht selbstbewohnten Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen.

 

► Falls vorhanden, Urkunden und Nachweise aus denen der Wert hervorgeht.

 

► Fahrzeugscheine für alle angegebenen Kraftfahrzeuge.

 

► Aktuellen Kontoauszug für jedes angegebene Konto und jeden angegebenen Sparvertrag aus welchem der aktuelle Kontostand hervorgeht.

 

► Nachweise aus denen der aktuelle Wert der angegebenen Sparbriefen oder Wertpapieren hervorgeht.

 

► Letzter Kontoauszug für jeden angegebenen Bausparvertrag.

 

► Nachweise zu allen angegebenen Versicherungen mit Rückzahlungswert. Aus den Nachweisen muss hervorgehen, welche Beiträge seit Vertragsbeginn eingezahlt wurden (Summe eingezahlte Beiträge) und welcher Betrag bei einer Kündigung ausgezahlt würde (Rückkaufswert oder Prämienrückgewähr).

 

► Nachweise zu den angegebenen, sonstigen Vermögenswerten, falls möglich.

 

Sonstige Unterlagen/Nachweise

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, die sich in keiner der Kategorien wiederfinden.

 

Versteckte Workflowfelder
Abschluss

Nach einem Klick auf Absenden wird der Vorgang an die zuständige Stelle übermittelt.

 

Sollten Sie eine Kopie der von Ihnen übermittelten Daten wünschen, können Sie dies nachfolgend auswählen.

 

Ihre Vorgangsnummer können Sie nach dem Absenden dem Text auf der Abschlussseite entnehmen. Sollten Sie die Zusendung einer Kopie ausgewählt haben, finden Sie diese zusätzlich in der E-Mail und im Dateinamen wieder.

 

 

Das Absenden Ihres Antrags kann einige Sekunden dauern. Bitte warten Sie nach dem Senden auf den Wechsel zur Abschlussseite.