Asylbewerberleistungen: Finanzielle Unterstützung für Asylsuchende. Wird von den Landkreisen und Städten gezahlt.
Bürgergeld: Unterstützung für Bedürftige, die seit dem 01.01.2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt hat. Wird von den Jobcentern gezahlt.
Kinderzuschlag: Finanzielle Unterstützung für Eltern mit niedrigem Einkommen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Wird von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Wohngeld: Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen zur Deckung der Wohnkosten. Wird von den Landkreisen und Städten gezahlt.
Sozialhilfe (SGB XII): Finanzielle Unterstützung für Menschen in besonderen Notlagen aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung usw. Wird von den Sozialämtern der Landkreise und Städte gezahlt.