Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

nach § 74 SGB XII

Hinweise
Antrag
Verstorbener
Haushalt
Einkommen & Vermögen
Belastungen
Vermögen Verstorbene/r
Erben
Abschluss

Allgemeine Hinweise

 

Bitte beachten Sie vor einer Antragstellung:

 

Eine Leistung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn

  • die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
  • der/die Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat,
  • Sie nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und
  • es keine andere Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.

Die Durchführung einer Bestattung ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muss durch den Verpflichteten beauftragt werden.

 

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

 

Bitte halten Sie für eine Antragstellung folgende Informationen bereit:

(Erforderlichen Dokumente können jeweils auch nachgereicht werden)

  1. Persönliche Angaben (Ausweis)
  2. Verstorbene/r (Sterbeurkunde, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Rechnungen der Bestattung)
  3. Wohnung und monatliche Miet- und Nebenkosten (Nachweise)
  4. Kinder und weitere Haushaltsangehörige
  5. Einkommen (Nachweise)
  6. Vermögen (Nachweise)
  7. Monatliche Belastungen (Nachweise)
  8. Vermögen des/der Verstorbenen (Nachweise)
  9. Mögliche Erben und Angehörige des/der Verstorbenen
  10. Gründe des Antrags
  11. Bankverbindung

Um Missbräuche zu vermeiden, werden Ihre Angaben teilweise mit Angaben, die Sie eventuell gegenüber anderen Leistungsträgern gemacht haben, automatisch verglichen (§ 118 SGB XII).

Datenschutzhinweise

Hinweis:

 

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "Weiter" willigen Sie ein, dass die von Ihnen auf den Folgeseiten angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit über die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten widerrufen.


Ihre Daten
Weitere Angaben

Zum Beispiel: Kind, Ehepartner, Elternteil...

Angaben zu den zur Bestattung verpflichteten Personen

Nacheinander verpflichtet sind:

a) die vertraglich Verpflichteten (z. B. Altenteilsvertrag, Schenkungsvertrag)

b) der Vater eines nichtehelichen Kindes beim Tod der Mutter infolge der Schwangerschaft oder Entbindung (§ 1615m BGB)

c) die Erben (§ 1968 BGB) bzw. Vermächtnisnehmer (§ 2147 BGB)

d) die Unterhaltsverpflichteten nach den Bestimmungen des BGB

e) die Angehörigen, die nach § 13 des Hessischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen verpflichtet sind. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und Adoptivkinder.

Verstorbene/r

Bitte geben Sie die Daten der Einrichtung an:

Nachweise zum/r Verstorbenen
Wohnungskosten/monatliche Miet- und Neben-kosten
Weitere Haushaltsangehörige

Bitte geben Sie die weiteren Personen im Haushalt an:

Einkommen
Vermögen
Monatliche Belastungen
Vermögen des/r Verstorbenen
Beantragte Leistungen des/r Verstorbenen

Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Sterbegeld (der Gewerkschaft)
  • Sterbegeld nach LAG (Lastenausgleichsgesetz)
  • Bestattungsgeld nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz)
  • Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Nachweis Zahlungshöhe im Sterbequartal und Witwenrente
Mögliche Erben und Angehörige des/r Verstorbenen

Bitte geben Sie die Daten weiterer möglicher Erben und Angehöriger des/r Verstorbenen an

Gründe des Antrags
Bankverbindung
Auskunftserteilung

Einer Auskunftserteilung zum Sachstand meines / uneres Antrages an das von mir / uns beauftragte Bestattungsunternehmen sowie die zuständige Friedhofsverwaltung, zBsp. zur Verlängerung eines Zahlungszieles... 

Durch die Antragstellung erlangte Kenntnisse über konkrete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sind von einer Weitergabe an die genannten Stellen ausgeschlossen.

Abschluss

Nach einem Klick auf Absenden wird der Vorgang an die zuständige Stelle übermittelt.

 

Sollten Sie eine Kopie der von Ihnen übermittelten Daten wünschen, können Sie dies nachfolgend auswählen.

 

Ihre Vorgangsnummer können Sie nach dem Absenden dem Text auf der Abschlussseite entnehmen. Sollten Sie die Zusendung einer Kopie ausgewählt haben, finden Sie diese zusätzlich in der E-Mail und im Dateinamen wieder.

 

 

Das Absenden Ihres Antrags kann einige Sekunden dauern. Bitte warten Sie nach dem Senden auf den Wechsel zur Abschlussseite.

 

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